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BG BAU-Förderung für Sonnen- und Hitzeschutz mit Bauarbeitern und Hinweis auf bis zu 50 Prozent Zuschuss

Aktuelle Zuschüsse sichern!

Jetzt BG BAU-Förderung für Sonnen- und Hitzeschutz sichern

Die BG BAU fördert ausgewählte Produkte für den Sonnen- und Hitzeschutz bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel Kühlwesten, UV-Schutzshirts, Helmzubehör und Sonnenbrillen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Anschaffungskosten*. Je nach Produkt gelten feste Höchstbeträge pro Stück.

1. Passende Produkte auswählen
Wir klären gemeinsam, welche Produkte zu Ihren Arbeiten im Freien passen, zum Beispiel UV-Schutzkleidung, Kühlwesten oder passendes Helmzubehör.

2. Förderfähigkeit prüfen
Nicht jedes Produkt ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die Vorgaben der BG BAU, zum Beispiel zu UV-Schutz, Ausführung und Normen.

3. Produkte anschaffen
Sie wählen die passenden Artikel für Ihren Betrieb aus. Wichtig ist eine eindeutige Rechnung mit klarer Produktbezeichnung.

4. Förderung beantragen
Der Antrag wird online bei der BG BAU gestellt. Rechnungen für förderfähige Maßnahmen können bis zu 365 Tage nach Rechnungsstellung eingereicht werden.

Sämtliche Informationen zur Förderung finden Sie auch direkt bei der BG BAU oder UKBW.

Weiter zu BG Bau: Fördermöglichkeiten

Weiter zu UKBW: Fördermöglichkeiten

* Bitte klären Sie Ihre individuellen Fördermöglichkeiten mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

BG Bau Förderung
einfach erklärt!

Was genau wird gefördert
Gefördert werden individuelle Maßnahmen, die bei sommerlichen Temperaturen die Wärmeabgabe des Körpers erleichtern und Gesundheitsschäden durch Sonne verhindern. Dazu zählen unter anderem Kühlwesten, weitere Kühlkleidung, Funktionsshirts mit UV-Schutz, Warnshirts mit UV-Schutz, Kopfbedeckungen, Helmzubehör und Sonnenbrillen.
Wie hoch ist der Zuschuss
Die BG BAU fördert bis zu 50 % der Anschaffungskosten. Für einzelne Produkte gelten Höchstbeträge, zum Beispiel maximal 100 € pro Kühlweste, 30 € pro Funktionsshirt oder Warnschutzshirt mit UV-Schutz und 20 € pro Sonnenbrille.
Für wen gilt die Förderung
Die Förderung richtet sich an Mitgliedsbetriebe der BG BAU. Besonders relevant ist sie für Unternehmen, deren Beschäftigte regelmäßig im Freien arbeiten und dort Sonne und Hitze ausgesetzt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt
Wichtig sind eine saubere Rechnung und der Online-Antrag bei der BG BAU. Bei Kühlkleidung kann zusätzlich ein kurzer Fragebogen erforderlich sein.
Warum lohnt sich das
Sonnen- und Hitzeschutz hilft, Beschäftigte bei Arbeiten im Freien besser vor UV-Strahlung und Hitzebelastung zu schützen. Die BG BAU empfiehlt Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip. Persönliche Schutzprodukte sind dabei eine sinnvolle Ergänzung.

Sonnen- und Hitzeschutz in der Anwendung!

Sonnenschutz-Video

Hitzeschutz-Video

Gut zu Wissen!

Muss alles von einem Hersteller sein?

Nein. Entscheidend ist, dass die Produkte die Anforderungen der BG BAU erfüllen.

Wird normale Arbeitskleidung gefördert

Nein, nicht automatisch. Förderfähig sind nur Produkte, die die Vorgaben der BG BAU erfüllen, zum Beispiel beim UV-Schutz oder bei den geforderten Normen.

Reicht ein Schutzhelm allein aus

Nein. Ein Schutzhelm allein bietet keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlung. Sinnvoll kann ergänzendes Helmzubehör sein, etwa Nackenschutz oder Blendring.

Können bereits gekaufte Produkte noch eingereicht werden

Ja, grundsätzlich innerhalb von 365 Tagen nach Rechnungsstellung.


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